Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines nicht steuerbaren Erwerbs
Wird eine Anteilsübertragung rückgängig gemacht, fällt keine Grunderwerbsteuer an ? auch dann nicht, wenn der ursprüngliche Erwerb gar nicht steuerbar war.
www.buchhalterseite.de
Teslof & Partner GdbRÄußere Sulzbacher Str. 155a90491 Nürnberg Tel. +49 911 6260 11 0info@teslof.eu